Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYSOCIALSHUB LLC

1. Geltungsbereich

  1. (1) Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der MYSOCIALSHUB LLC, 690 E 14th St, New York, NY 10009, USA (im Folgenden: „FESH“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die FESH, mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

  2. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn FESH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn FESH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn FESH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung und Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

  3. (3) Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

  4. (4) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von FESH, richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also solchen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer zählen auch solche Personen, welche diese Tätigkeit erst aufnehmen und zu diesem Zweck das konkret betroffene Geschäft vornehmen (sog. Existenzgründer).

  5. (5) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten und Verträgen haben Vorrang vor den AGB.

  6. (6) Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen in dem nachfolgenden Text bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.

2. Leistungen von FESH

  1. (1) FESH erbringt für die Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings; insbesondere im Bereich des Social-Media-Marketings mit dem Schwerpunkt auf der Plattform OnlyFans.com. Dabei wird FESH u.a. beratend und unterstützend für solche Kunden tätig, die eine eigene Only-Fans-Management Agentur zu gründen und/oder aufzubauen beabsichtigen.

  2. (2) FESH bietet den Kunden zu dem in Abs. 1 genannten Zweck unter anderem den Zugang zu einem sog. WhatsApp Consulting Support und eigens produzierten Schulungsvideos an und stellt Muster-Vorlagen zur Verfügung.

  3. (3) Die Leistungen von FESH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet FESH dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werkes bzw. eines konkreten Erfolges.

  4. (4) Schließt FESH mit dem Kunden eine von einem bestimmten Erfolg des Kunden abhängige Bonusvereinbarung ab, vermag dies den Charakter des Vertrages als Dienstvertrag nicht zu ändern.

    3. Vertragsschluss

    1. (1) Die Angebote, Präsentationen oder Webinare sind freibleibend und unverbindlich.

    2. (2) Soweit sich der Kunde und die FESH in einem ersten oder einem weiteren Meeting über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig werden, stellt FESH gemeinsam mit dem Kunden ein Angebot zusammen, in welchem die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind. Dieses Angebot seitens FESH ist verbindlich.

    3. (3) Nachdem FESH ein verbindliches Angebot zusammengestellt hat, wird dem Kunden dieses Angebot per Mail elektronisch übermittelt. Der Kunde erhält nach Übermittlung des Angebots, die Gelegenheit dieses zu sichten und die Annahme des Angebots mittels seiner Unterschrift gegenüber FESH binnen eines Zeitraums von 24-Stunden zu erklären.

    4. (4) Die Unterschrift unter dem Angebot erfolgt mittels elektronischer Signatur. Dem Kunden stehen zur Leistung seiner elektronischen Signatur die Online- Schnittstellen HelloSign, DocuSign oder DropboxSign zur Verfügung. Sämtlichen Online-Schnittstellen ist gemein, dass der Kunde zunächst seine E-Mail-Adresse verifizieren (d.h. er erhält von der Online-Schnittstelle eine weitere E-Mail an die jeweils angegebene E-Mail- Adresse, welche dann einen Bestätigungslink enthält, den der Kunde anklicken muss) und nachfolgend durch Zeichnung mit der Computer-Maus oder händisch seine Unterschrift leisten muss.

    5. (5) Sobald der Kunde seine Unterschrift unter dem Angebot geleistet hat und er durch das Anklicken der Schaltflächen „Weiter“ und „Fertig“ dieses unterschriebene Angebot der FESH übermittelt hat, kommt der Vertrag zustande (Vertragsschluss).

    6. (6) HelloSign, DocuSign und DropboxSign weisen nach erfolgter elektronischer Signatur ein Prüfprotokoll aus, welches als Nachweis des Zugriffs, der Prüfung und der Unterzeichnung der Verträge verwendet werden kann. Allen ist zudem gemein, dass die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften von eIDAS und der DSGVO erfüllt werden.

    7. (7) Der Kunde erhält im Anschluss an den Vertragsschluss nochmals eine Vertragsbestätigung durch FESH oder automatisch generiert durch die jeweils verwendete Online-Schnittstelle.

    8. (8)Aufgrund der begrenzen Teilnehmeranzahl zu den von der FESH angebotenen Leistungen, werden die Angebote bzw. Anfragen von potentiellen Kunden in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt.

      4. Mitwirkungspflichten des Kunden

      1. (1) Der Kunde hat die Leistungserbringung durch FESH

        durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.

      2. (2) Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit FESH überlassenen Zugänge zu den Kunden-Portalen wie z.B. Memberspot gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten dritten Personen zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern oder – falls dies nicht möglich ist – FESH unverzüglich darüber zu

        informieren.

      3. (3) Der Kunde hat die ihm obliegenden

        Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von FESH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch FESH, bleibt der Vergütungsanspruch von FESH unberührt.

      5. Preise, Zahlung

      1. (1) Die Preise gelten für den in den unterschriebenen Angeboten aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EUR.

      2. (2) Die Zahlung hat innerhalb von 5 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu erfolgen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem genannten Bankkonto von FESH. Gleichgültig ist, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die vertraglich vereinbarte Leistung von FESH erbracht wurde.

      3. (3) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

      4. (4) Für die erste Mahnung werden keine Mahngebühren, für die zweite in Höhe von 4,50 Euro und für die dritte werden Mahngebühren in Höhe von 9,00 Euro fällig. Nach der dritten Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen/Rechtsanwalt übergeben (20 Tage nach Rechnungsstellung).

      5. (5) Der Kunde ist zum Zurückbehalt und zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der FESH nur befugt, wenn seine Ansprüche sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

      6. (6) Im Falle von ab zwei ausbleibenden, aufeinanderfolgenden Monatsraten (bei monatlicher Zahlweise), behält sich FESH LLC vor, den Gesamtbetrag der Zusammenarbeit mit sofortiger Fälligkeit zu fordern.

       (7) Unabhängig von der Zahlungsvereinbarung im Einzelfall ist FESH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der FESH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. FESH stehen die Rechte nach § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. FESH ist in diesem Fall auch berechtigt, alle noch nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Nach erfolglosem Fristablauf kann FESH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sind in diesem Fall gegenüber FESH, im Rahmen der gesetzlichen Regelung, ausgeschlossen.
       
       6. Leistungsbereitstellung
       
       (1) FESH stellt dem Kunden, über die bei Vertragsschluss hinterlegte E-Mail Adresse, ein persönliches Konto auf den Plattformen Memberspot zur Verfügung.
       
       (2) Über die Internetseite <https://sirenera.mymemberspot.de/>, erhält der Kunde Zugang zu seinem persönlichen Kundenbereich.
       
       (3) Über diesen Kundenbereich erhält der Kunde Zugriff auf die in unterschiedliche Kategorien und Unterkategorien unterteilten Schulungsvideos, sowie Vorlagen.
       
       (4) FESH ist für den Fall des Verzugs gem. Ziff. 5 Abs. 3 dieser AGB berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der weiteren Leistungsbereitstellung Gebrauch zu machen, bis die fällige Zahlung durch den Kunden erbracht wurde.
       
       7. Gewährleistung
       
       (1) Auf die Verträge, welche FESH mit ihren Kunden
       
       schließt, ist das Dienstvertragsrecht anzuwenden. Es
       
       gelten die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB.
       
       (2) Das Dienstvertragsrecht kennt – im Unterschied etwa zum Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) – keine speziellen Vorschriften zur Gewährleistung bei einer schlecht ausgeführten
       
       Leistung.
       
       (3)Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste der FESH in Verzug, so kann FESH gemäß § 615 S. 1 BGB für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zu einer Nachleistung verpflichtet zu sein. Sollte der Kunde nach Leistungsbereitstellung nach § 6 Abs. 1 und dem Zugriff auf den Kundenbereich, die dort von FESH hinterlegten Videos nicht abrufen oder sich nicht registrieren, kann FESH weiterhin die Zahlung der Vergütung verlangen.
       
       (4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
       
       8. Haftung
       
       (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
       
       (2) Auf Schadensersatz haftet FESH– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FESH vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerheblicher Pflichtverletzung) nur
       
       a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
       
       b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
       
       (3) Die sich aus dieser Ziff. 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden FESH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
       
       (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darstellt, kann der Kunde nur kündigen, wenn FESH die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
       
       (5) Die Haftung durch FESH ist auf den Nettowert, des zwischen FESH und dem Kunden geschlossenen Vertrages, begrenzt. Sie beschränkt sich stets auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und erfasst keine mittelbaren Folgeschäden, wie etwa entgangenen Gewinn.
       
       9. Urheberrecht
       
       1. (1) FESH behält sich an allen Bildern, Filmen, Videos, Texten und Vorlagen, die auf der FESH-Website [[feshgroup.com](<http://feshgroup.com/>)] oder im Kundenbereich [<https://sirenera.mymemberspot.de//>] veröffentlicht werden, das Eigentums- und Urheberrecht vor.
       2. (2) Eine nicht ausdrücklich im Vertrag genehmigte Verwendung, Verbreitung, Vervielfältigung der bereitgestellten Bilder, Filme, Videos, Texte und Vorlagen, sowie die Aufzeichnung oder Übertragung von Videokonferenzen, ist nicht gestattet.
       
       10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl
       
       1. (1) Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Sheridan.
       2. (2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen FESH und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
       3. (3) Abweichungen von einem geschlossenen Vertrag und diesen AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
       
       (1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, mit der der ursprünglich erstrebte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
       
       Stand Juni 2024